Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien:
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen – Repr. 2
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition – STOT RE 2
Verursacht Hautreizungen – Skin Irrit. 2
Verursacht schwere Augenreizung – Eye Irrit. 2
Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Enthält:
Solvent naphtha (Kohle), Xylol-Styrolschnitt
Quarz
Signalwort: Achtung
Piktogramme:
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P260 | Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. |
P280 | Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. |
P303+P361+P353 | BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. |
P405 | Unter Verschluss aufbewahren. |